Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen generellen Rechtsanspruch auf einen finanziell geförderten Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege.

Was bedeutet Kindertagespflege

Mit anderen Kindern in einer kleinen Gruppe spielen und lernen.

Sicher und regelmäßig betreut von einer qualifizierten Tagesmutter oder Tagesvater. Hier fühlen sich die Kinder wohl.

 

Kindertagespflege ist die gesetzlich verankerte familiennahe Betreuungsform von maximal 5 Kindern pro Betreuer. Dadurch ist die Förderung, speziell für Kinder unter 3 Jahren, wesentlich persönlicher und individueller.  

 

Kindertagespflegepersonen, KTPP, werden vom Jugendamt fachlich ausgebildet und geprüft und erhalten abschließend eine Pflegeerlaubnis, die in regelmäßigen Abständen erneuert werden muß. Sie bilden sich ständig weiter und leben Kinderschutzkonzepte.

Die wichtigsten Vorteile der Kindestagespflege 

  • Familiäres Umfeld: Die Betreuung findet oft in wohnungsähnlichen Räumen oder im Haushalt der Tagespflegeperson statt.
  • Individuelle Betreuung: Aufgrund der geringen Gruppengröße kann intensiver auf Bedürfnisse, Ess- oder Schlafgewohnheiten eingegangen werden.
  • Feste Bezugspersonen: Kinder haben eine konstante Bezugsperson, was eine sichere Bindung fördert.
  • Schutz vor Überreizung: Kleinere Gruppen bedeuten weniger Lärm und Hektik im Vergleich zu großen Kitagruppen.
  • Wenigere Krankheiten: Durch die kleinere Gruppe ist das Risiko für Ansteckungen geringer. 
  • Kosten: Kindertagespflege wird gem. §24SGBVIII finanziell gefördert. Ab 01.01.2027 ist die Betreuung im Saarland kostenfrei.

Während Kitas mit großen Spielbereichen punkten, ist die Kindertagespflege die persönlichere Wahl für die Kleinsten, bevor meist ab drei Jahren der Wechsel in den Kindergarten ansteht. 

 

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen generellen Rechtsanspruch auf einen finanziell geförderten Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege.

 

 

Dies gilt unter anderem für folgenden Personenkreis:

  • Sowohl berufstätige als auch nicht berufstätige Personen
  • Eltern in Elternurlaub
  • Eltern im Homeoffice oder in Teilzeit

 

Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Kinder unter einem Jahr Anspruch auf finanziell geförderte Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Das gilt zum Beispiel, wenn beide Eltern arbeiten, arbeitssuchend sind, oder sich noch in Ausbildung befinden oder wenn diese Förderung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist.

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